Test-Set FEV ist zertifiziert! (Update)

UPDATE: Am 23.12.2019 wurde eine Verlängerung der Übergangsfrist beschlossen und am 30.12.2019 bekanntgegeben (§ 76 FeV Nr. 17) . Die Bestätigung der Eignung von Testverfahren muss nun innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe der unabhängigen Stelle nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt, ab dem nur noch „zertifizierte“ Testverfahren eingesetzt werden dürfen verschiebt sich also auf den 25.06.2021.

14.11.2019

Die Eignung von Testverfahren, die im Rahmen von Untersuchungen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV oder bei medizinisch-psychologischen Untersuchungen eingesetzt werden, muss gemäß § 71a FeV von Trägern unabhängiger Stellen bestätigt werden.

Nachdem das Bundesverkehrsministerium am 25.06.2018 erstmals eine solche „unabhängige Stelle“ anerkannt hat, ist innerhalb von zwei Jahren die Eignungsbestätigung der Testverfahren nachzuweisen. Ab dem 25.06.2020 dürfen also nur noch „zertifizierte“ Testverfahren eingesetzt werden.

Diese „Zertifizierung“ liegt seit dem 07.11.2019 für alle Bestandteile des Test-Sets FEV (ATAVT, DT, COG, LVT, RT) vor. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat am 14.11.2019 eine Liste mit geeigneten Testverfahren veröffentlicht. Das Wiener Testsystem ist somit das erste System, das geeignete Testverfahren bereithält.

Das Test-Set FEV setzt sich aus 5 Tests zusammen, dauert nur ca. 39 Minuten und erfasst folgende Dimensionen:

Die gesetzlich geforderten Dimensionen werden zeitökonomisch und valide erfasst. Das System erzeugt auf Knopfdruck auch ein Gutachten, das die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt.