Test-Set FEV ist zertifiziert!

Die Eignung von Testverfahren, die im Rahmen von Untersuchungen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV oder bei medizinisch-psychologischen Untersuchungen eingesetzt werden, muss gemäß § 71a FeV von Trägern unabhängiger Stellen bestätigt werden. Nachdem das Bundesverkehrsministerium am 25.06.2018 erstmals eine solche „unabhängige Stelle“ anerkannt hat, ist innerhalb von zwei Jahren die Eignungsbestätigung der Testverfahren nachzuweisen. Ab […]